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Hamburger Rentner verklagt die Commerzbank - Hahn Rechtsanwälte reichen wegen Falschberatung bei Premium Management Immobilien-Anlagen Klage ein
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06.05.2011, 10:15 Uhr, Wissenschaft & Technologie
Anwalt Hahn weist darauf hin, dass wegen möglicher Falschberatung einer Bank in Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an offenen Immobilienfonds nach seiner Schätzung insgesamt mehr als eine Million Anleger betroffen sind. Oft seien unerfahrenen Privatanlegern Anteile an offenen Immobilienfonds als sicher wie Festgeld verkauft worden. "Wir von hrp stellen fest dass sich mittlerweile einige Banken und Sparkassen bei Schäden von Anlegern beim Erwerb von Anteilen von offenen Immobilienfonds außergerichtlich einigen wollen. Da Käufe von Anteilen am PMIA insbesondere im Mai 2008 erfolgt sind, ist es wichtig, dass die Schadensersatzansprüche der Anleger nicht verjähren und die kenntnisunabhängige Dreijahresfrist ab Auftragserteilung bzw. Kauf beachtet wird. Deswegen sind aktuell im Einzelfall verjährungshemmende Maßnahmen erforderlich."
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird in JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als eine der empfohlenen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz benannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger. In monatlichem Turnus führt hrp Beratungstage in Stuttgart und Berlin durch.
Pressekontakt: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft RA Peter Hahn Am Kaiserkai 10 20457 Hamburg Fon: +49-40-367987 Fax: +49-40-365681 E-Mail: peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
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Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
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