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Hahn Rechtsanwälte informieren über BAC Life Trust Fonds: Verhandlungen über LTAP-Kreditlinie nun doch gescheitert
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18.02.2011, 12:15 Uhr, Wissenschaft & Technologie
"Aufgrund möglicher Kapitalverluste und des ständigen Hin und Her sind die Investoren zunehmend verunsichert", so Fachanwältin Dr. Petra Brockmann von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp). Hrp vertritt bereits mehrere Gesellschafter und empfiehlt, mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.
Der Life Trust Asset Pool (LTAP), der US-amerikanische Zweitmarktpolicen von insgesamt 8 der von BAC initiierte Fonds hält, hatte am 22. Dezember 2010 vorsorglich Gläubigerschutz nach "Chapter 11" des amerikanischen Rechts vor dem zuständigen Gericht im Bundesstaat Delaware beantragt. Damit wollte das Fondsmanagement das Policenportfolio vor der Verwertung durch die kreditgebende Bank, Wells Fargo, schützen. Durch das "Chapter 11"-Verfahren eröffnet sich die Möglichkeit, die bestehende Finanzierung unter Aufsicht des Gerichts neu zu ord-nen. Zur Finanzierung der Zweitmarktpolicen hatte der LTAP mit der US-Bank Wachovia eine Kreditlinie in Höhe von ursprünglich 500 Mio. USD vereinbart, die später auf 225 Mio. USD reduziert wurde. Wachovia ist mittlerweile aufgrund der Finanzkrise von Wells Fargo übernommen worden. Diese Kreditlinie könnte dem Asset Pool und damit den Anlegern der BAC Life Trust-Fonds nun zum Verhängnis werden.
Wells Fargo drängte nämlich zuletzt auf den Verkauf des Lebensversicherungsportfolios, das von dem LTAP gehalten wird, und hat die Rückzahlung des gesamten Darlehens verlangt. Der LTAP hatte noch 2009 224 Policen gekauft, um das Investmentziel von mindestens 1.000 Policen zu erreichen. Bis Ende 2009 wurden von dem Asset Pool insgesamt 408 Policen erworben. Nach aktuellen Mitteilungen der BAC Berlin Atlantic Capital GmbH sollen die Ablaufleistungen der Policen rund 1,4 Mrd. USD betragen.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird in JUVE, Hand-buch für Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als eine der empfohlenen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz benannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich Kapitalanleger.
Pressekontakt: Kanzleikontakt: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft RAin Dr. Petra Brockmann Marcusallee 38 28359 Bremen Fon: +49-421-246850 Fax: +49-421-2468511 E-Mail: petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
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