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DG-Fonds 27: Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilt DZ Bank AG aus Prospekthaftung
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11.01.2011, 11:49 Uhr, Wissenschaft & Technologie
Das Landgericht Nürnberg-Fürth sieht den Prospekt zum DG-Fonds Nr. 27 aus zwei Gründen für fehlerhaft an: Zum einen kläre der Prospekt nicht darüber auf, dass die DG Anlage-Gesellschaft neben der Konzeption und dem Vertrieb des Anlageobjektes auch die Finanzierungsvermittlung und -beratung übernommen hat und ihr dieses auch entsprechend vergütet wird. Aufgrund der personellen Verflechtung der DG Anlage-Gesellschaft mbH als hundertprozentige Tochter der DZ Bank AG handele es sich dabei um einen aufklärungspflichtigen Umstand.
Mit ähnlicher Begründung hatte bereits das Oberlandesgericht Frankfurt am Main beim DG-Fonds 34 die DZ Bank AG verurteilt. Auch bei diesem Fonds ist nach Auffassung des Senats im Prospekt nicht deutlich gemacht worden, dass die Finanzierungsvermittlung und -beratung durch die Tochter der DZ Bank AG, die DG Anlage-Gesellschaft mbH, vorgenommen wird, die hierfür eine gesonderte Vergütung erhält.
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