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ZDF-Magazin "Frontal 21": Leiharbeiter mit Anspruch auf höheren Lohn / Nach Urteil des Bundesarbeitsgerichts Nachforderungen in Milliardenhöhe
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18.01.2011, 12:03 Uhr, Vermischtes
Hintergrund ist ein Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom Dezember 2010, nach dem die christliche Tarifgemeinschaft CGZP nicht tariffähig ist. Leiharbeiter, die nach dem für die Arbeitgeber besonders niedrigen CGZP-Tarif bezahlt worden seien, könnten jetzt rückwirkend auf denselben Lohn klagen, den ein Stamm-Arbeitnehmer am gleichen Arbeitsplatz erhalten hat, so Schüren weiter.
Dadurch ergäben sich Nachforderungen von 1,9 Milliarden Euro pro Jahr, errechnet Dierk Hirschel, Chefökonom der Gewerkschaft verdi. So groß sei insgesamt die Differenz zwischen gezahltem Billiglohn der CGZP und dem höheren Lohn der Stamm-Arbeitnehmer. Knapp 40 Prozent aller Arbeitsverträge in der Leiharbeitsbranche wurden bisher nach CGZP-Flächentarifverträgen oder nach noch schlechteren CGZP-Haustarifverträgen abgeschlossen.
Nach Ansicht von Schüren können die Leiharbeiter ihren Anspruch rückwirkend bis 2003 geltend machen: "Lohnansprüche von Leiharbeitnehmern, die zu den Dumpingkonditionen der CGZP gearbeitet haben, sind bisher nicht verjährt, und zwar unabhängig davon, ob das 2003, 2004 oder später war." Zwar verjährten Lohnansprüche normalerweise in drei Jahren, nicht aber in diesem konkreten Fall. Da die Rechtslage bis vor kurzem völlig unklar war, sei die Verjährung gehemmt worden, so der Arbeitsrechtsexperte.
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