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Ernst W. Fuhr gestorben / Langjähriger Justitiar und "einer der Architekten des ZDF" / "Unbeirrbarer Anwalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks"
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22.11.2010, 16:56 Uhr, Vermischtes
Ernst W. Fuhr wurde am 12. Februar 1925 in Bad Kreuznach geboren. Nach Abitur und Kriegsteilnahme studierte er Rechts- und Staatswissenschaften in Mainz. Nach verschiedenen beruflichen Stationen kam er 1958 als Oberregierungsrat in die Bonner Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz. Am 10. Juli 1961 übernahm er zusätzlich die Leitung der Geschäftsstelle der Fernsehkommission der Ministerpräsidenten der Länder in Mainz - dort wurden die Interessen der neuen Anstalt Zweites Deutsches Fernsehen schon vor deren juristischer Geburt bis zu ihrer eigenen Handlungsfähigkeit treuhänderisch wahrgenommen. Fuhr war mit den vertraglichen Voraussetzungen und dem verwaltungstechnischen Aufbau vor dem Amtsantritt des ZDF-Gründungsintendanten Karl Holzamer im März 1962 befasst - und war somit historisch der erste ZDF-Mitarbeiter.
Nach seinem Ausscheiden aus dem ZDF unterstützte Fuhr das Land Thüringen bei der Ausgestaltung medienrechtlicher Vorschriften und war als Anwalt tätig. Seinen nationalen wie auch internationalen wissenschaftlichen Ruf erwarb sich Fuhr vor allem durch seine "Kommentierung des ZDF-Staatsvertrages", die zu den rundfunkrechtlichen Standardwerken der Bundesrepublik Deutschland zählt.
Für seine vielfältigen Verdienste um den Rundfunk in Deutschland wurde Fuhr unter anderem mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande sowie mit dem Verdienstkreuz Erster Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.
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