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Allgemeines zur Auslandreise-Krankenversicherung
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03.03.2011, 11:28 Uhr, Reise & Tourismus
Darüber hinaus werden auch die Transportkosten zum nächstgelegenen anerkannten Krankenhaus und die Kosten für Operationen ebenso erstattet wie schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen. Überführungen im Todesfall und Bestattungen im Ausland werden im Rahmen der im Versicherungsvertrag festgelegten Höchstbeträge erstattet. Im Einzelfall kann es erforderlich sein, dass Sie im Krankheitsfall in Ihre Heimat zurückgebracht werden müssen. Zu diesem Zweck haben viele Versicherungsunternehmen ein spezielles Notfalltelefon eingerichtet, an das Sie sich wenden können. Einige Unternehmen arbeiten mit Flug-Rettungsdiensten zusammen, die den erforderlichen Rücktransport organisieren. Die Kosten des medizinisch notwendigen Rücktransports werden dann von der Versicherung übernommen. Die Auslandsreise- Krankenversicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz bei unvorhersehbaren Erkrankungen und bei Unfällen.
Für bekannte Vorerkrankungen besteht daher keine Leistungspflicht des Versicherers. Ebenso wenig können Behandlungen im Ausland erstattet werden, wenn die Auslandsreise speziell für diese Behandlung angetreten wurde. Eine Leistungspflicht des Versicherers besteht auch dann nicht, wenn die Behandlungen bereits vor der Reise begonnen wurden und währenddessen fortgeführt werden.
Auslandsreise-Krankenversicherungen für gesetzlich Versicherte - Reisen innerhalb der EU
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind Sie bei Reisen in die EWR-Staaten und die Schweiz mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) versichert. Hier gibt es aber weitreichende Einschränkungen: Die Kosten der ambulanten und stationären Behandlung werden nur im Rahmen der jeweiligen Krankenversicherung in Ihrem Urlaubsland übernommen. Der Leistungsumfang und die Leistungsdauer richten sich nach den dort gültigen Rechtsvorschriften - als wären Sie in dem jeweiligen Land versichert. Das kann im Krankheitsfall zu einem eingeschränkten Versicherungsschutz und/oder zu einer hohen Selbstbeteiligung führen.
Es gibt Fälle, in denen der behandelnde Arzt die Europäische Krankenversicherungskarte nicht anerkennt und von Ihnen ein Privathonorar verlangt. In einem solchen Fall erstattet Ihnen Ihre gesetzliche Krankenkasse daheim nur den jeweiligen Vertragssatz ihres Reiselandes. Sollte für Sie aus medizinischen Gründen ein Rücktransport aus ihrem Reiseland notwendig werden, so müssen Sie als gesetzlich Versicherter die Kosten hierfür komplett selbst tragen. Auch die Behandlung in privaten Krankenhäusern ist grundsätzlich nicht abgedeckt.
Mit einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung können Sie diese Deckungslücken schließen.
Reisen außerhalb der EU
Es gibt zahlreiche Länder, in denen Sie im Krankheitsfall nicht aufgrund einer EU-Vereinbarung oder eines Sozialabkommens abgesichert sind. Dazu gehören Kanada, die USA, Japan, die afrikanischen Staaten (außer Tunesien), die Staaten in Asien und Lateinamerika, einige Länder Osteuropas, Australien und Monaco. In diesen Ländern müssen Sie die Kosten für Ihre ärztliche ambulante Behandlung, Ihre Unterbringung im Krankenhaus und Ihre Versorgung mit Medikamenten komplett selbst tragen. Deshalb gehört insbesondere bei Reisen in diese Länder unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung in Ihr Reisegepäck.
Ich bin privat versichert…
Auch wenn Sie privat krankenversichert sind, kann der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung für Sie vorteilhaft sein. Zwar haben Sie als Privatversicherter grundsätzlich Versicherungsschutz in ganz Europa. Für die Dauer von maximal einem Monat, bei manchen Versicherungsunternehmen bis zu drei Monaten, gilt der private Vollschutz auch weltweit. Zudem kann die Geltungsdauer durch besondere Vereinbarung auch über einen Monat bzw. drei Monate hinaus ausgeweitet werden. Wollen Sie länger bleiben, können Sie mit Ihrer Versicherung vor Reiseantritt über eine Verlängerung Ihres Schutzes sprechen. Jedoch sollten Sie vor Reiseantritt überprüfen, ob auch ein medizinisch notwendig werdender Rücktransport in die Heimat finanziell abgesichert ist. Falls nicht, ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung zu empfehlen. Als Privatversicherter kann eine Auslandsreise-Krankenversicherung auch empfehlenswert sein, um einen Anspruch auf Beitragsrückerstattung nicht zu gefährden.
Bernhard Reiseversicherungsmakler ist ein traditionsreiches Unternehmen. Persönliche Beratung und Abschluß von Reiseversicherungen für Gruppen und Privatreisende.
1. Schülerfahrten, Vereine, Bildungeinrichtungen
2. Au-Pair-Versicherungen
3. Haftpflicht für Reiseveranstalter und -vermittler
4. Erntehelfer
5. Sprachreisende, Studenten
6. Geschäftsreisen
Die Reiseversicherungen schließen je nach Tarif ein: Auslandskrankenversicherung, Haftpflicht, Unfall, Reisegepäck, Reiserücktrittskosten, Rechtsschutz.
Der Abschluß einer Reiseversicherung ist online möglich.
Autor / Kontakt:
Bernhard Reiseversicherungsmakler GmbH
Herr Thorsten Kuhr
82054 Sauerlach
Fon: +49-8104-891-60
Fax: +49-8104-891-735
URL: http://www.bernhard-reise.com/
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