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Teure Promillefahrt: Wer eine Krankheit selbst verschuldet, kann zur Kasse gebeten werden
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12.03.2010, 15:05 Uhr, Politik & Gesellschaft
Entscheidend war, dass der Autofahrer wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs rechtskräftig verurteilt war. "Grundlage hierfür ist Paragraph 52 Absatz 1 des Sozialgesetzbuchs V. Bei Straftaten können die Leistungen ebenso beschränkt werden wie in anderen Fällen von Selbstverschulden", so R+V-Expertin Bartmann. Wichtig zu wissen: Die Krankenkassen können nicht nur Teile der Behandlungskosten, sondern auch das Krankengeld teilweise oder komplett zurückfordern. Wie hoch dieser Betrag ausfällt, hängt jedoch vom Einzelfall ab.
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Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die "Ängste der Deutschen" ermittelt beispielsweise bereits seit 1991 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.
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Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Frau Anja Kassubek
Bad Homburg
Fon: 06172/9022-131
URL: http://www.infocenter.ruv.de
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