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Saarbrücker Zeitung: Bundesländer erwägen Kondompflicht für Freier
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28.05.2010, 05:00 Uhr, Politik & Gesellschaft
Demnach sollen in Freudenhäusern künftig Schilder sichtbar darauf hinweisen, dass Kondompflicht zum Schutz gegen Krankheiten besteht. Außerdem dürfe der Betreiber "ungeschützten Geschlechtsverkehr nicht zulassen", heißt es in einem Antrag, den das Land Baden-Württemberg in die Länderkammer eingebracht hat. Bei Verstößen drohen Bußgelder.
Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, neue Gesetzesregelungen "für den Betrieb von Prostitutionsstätten" zu schaffen. Durch die Einführung einer "Erlaubnispflicht" soll die Eröffnung eines Freudenhauses nur noch mit Genehmigung der Behörden und unter Auflagen möglich sein.
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