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Saarbrücker Zeitung: 1000 Euro Strafe für undisziplinierte Abgeordnete - 2000 Euro für Wiederholungstäter
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25.03.2011, 01:00 Uhr, Politik & Gesellschaft
Die Zahlung wird laut Beschluss fällig bei einer "nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages". Die Verhängung der Strafe soll im Ermessen des sitzungsleitenden Präsidenten liegen. Auf die Einführung eines "Unfug-Katalogs", wie das Hochhalten von Transparenten oder das Tragen von Protest-T-Shirts, und eine Staffelung der Geldstrafe verzichtete das Gremium. Der parlamentarische Geschäftsführer der Union, Bernhard Kaster (CDU), sagte der Zeitung: "Jetzt ist eine vernünftige Regelung gefunden worden, auch wenn wir gerne darauf verzichtet hätten." Man sei aber durch die vielen Störungen der Linken in den letzten Jahren dazu gezwungen worden.
Neben dem Ordnungsgeld selbst ist die Einbeziehung des Begriffs "Würde des Bundestages" in die Geschäftsordnung neu. Darüber war im Vorfeld zwischen den Fraktionen gestritten worden.
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