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Mehr Arzneimitteltherapiesicherheit durch Gesundheitskarte
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08.02.2012, 15:30 Uhr, Politik & Gesellschaft
Mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) hätten Ärzte und Apotheker - nach Zustimmung des Patienten - mehr und genauere Informationen für die Auswahl oder Abgabe des am besten geeigneten Arzneimittels. Dies gilt für Erkrankungen und Allergien, aber insbesondere für Arzneimittel, die in anderen Apotheken abgegeben wurden. Heutzutage kann die Apotheke bei Abgabe eines Arzneimittels nur überprüfen, ob unerwünschte Wechselwirkungen sowie Fehl- und Doppelverordnungen mit den übrigen Arzneimitteln des Patienten bestehen, die er in derselben Apotheke erhalten hat oder zu denen er selbst Angaben machen kann.
Unabhängig davon ist das elektronische Rezept (eRezept) per Gesetz als eGK-Pflichtanwendung für die Zukunft vorgesehen. Einen Zeitplan gibt es noch nicht.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen unter www.abda.de
Pressekontakt: Christian Splett, Pressereferent Tel.: 030-4000 4137 E-Mail: c.splett@abda.aponet.de www.abda.de
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ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
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