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Baugewerbe: Streichung des Förderprogramms zum altersgerechten Bauen ist kurzsichtig!
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12.07.2011, 10:30 Uhr, Politik & Gesellschaft
- Graue Wohnungsnot droht!
In ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion vom 16. Mai 2011 hatte die Bundesregierung dieses selbst noch so gesehen:
"Altersgerechtes Bauen und Wohnen ist (...) ein wichtiges wohnungs- und stadtentwicklungspolitisches Anliegen der Bundesregierung. Damit ältere Menschen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben und im Bedarfsfall auch dort gepflegt werden können, bedarf es nachhaltiger Bestandsinvestitionen. Die Bundesregierung hat mit dem Programm der KfW Bankengruppe "Altersgerecht Umbauen" Investitionsanreize gesetzt. Wohnungsunternehmen, selbst nutzende Wohnungseigentümer, private Vermieter und Mieter sollen motiviert werden, rechtzeitig bauliche Vorsorge zu treffen." (BT-Drucksache 17/5853)
Die aktuelle Studie "Wohnen im Alter" vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zeigt, dass kurzfristig einen Mehrbedarf von 2,5 Millionen altersgerechten und barrierereduzierten Wohnungen besteht, der bis 2030 auf drei Millionen ansteigen wird. "Dass die Bundesregierung vor diesem Hintergrund zwei Monate später ihre Meinung um 180 Grad ändert, ist nicht zu verstehen. Die demografische Entwicklung ist eine der größten Herausforderungen unserer Gesellschaft. Angesichts der auf uns zukommenden Aufgaben sind 100 Millionen Euro ohnehin nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Der energetische Umbau des Wohnungsbestandes und demografisch bedingte Sanierungsmaßnahmen sind eigentlich essentielle Bestandteile einer konsistenten Wohnungsbaupolitik. Daher fordern wir die Abgeordneten auf, während der Beratung des Bundeshaushaltes 2012 im Bundestag diesen förderpolitischen Kahlschlag zu verhindern." So Pakleppa abschließend.
Pressekontakt: Dr. Ilona K. Klein Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Zentralverband Deutsches Baugewerbe Kronenstr. 55-58 10117 Berlin Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420 eMail klein@zdb.de
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