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Baugewerbe sieht Änderungsbedarf bei steuerlicher Förderung der energetischen Gebäudesanierung
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27.06.2011, 10:44 Uhr, Politik & Gesellschaft
"Wir begrüßen es, dass die Politik energetische Sanierungsmaßnahmen auch steuerlich fördern möchte. Das ist auch notwendig, wenn die Energieeffizienz deutlich gesteigert werden und die Energiewende gelingen soll."
Neben der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Einzelmaßnahmen soll, so das deutsche Baugewerbe, der Ersatzneubau gleichberechtigt in das gesamte Förderinstrumentarium einbezogen werden. "Das ist zwingend notwendig, denn bei einer Vielzahl von Wohngebäuden ist eine energetische Sanierung wirtschaftlich nicht möglich. Daher macht es Sinn solche Gebäude abzureißen und an gleicher Stelle energieeffizient neu zu errichten." Erläuterte der ZDB-Hauptgeschäftsführer.
Schlussendlich soll das Gesetz zeitnah in Kraft treten, damit die Steuerpflichtigen die klimaförderlichen Sanierungsmaßnahmen nicht hinausschieben. Deshalb ist es angezeigt, das Gesetz bereits mit seiner Verkündung in Kraft treten zulassen, um die in diesem Jahr begonnenen energetischen Sanierungsmaßnahmen zu begünstigen "Wir sind davon überzeugt, dass die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung zusammen mit dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm die richtigen Anreize für Hauseigentümer, Wohnungsbesitzer und Investoren setzt, damit der Umstieg auf erneuerbare Energien gelingen kann." So Pakleppa abschließend.
Pressekontakt: Dr. Ilona K. Klein Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Zentralverband Deutsches Baugewerbe Kronenstr. 55-58 10117 Berlin Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420 eMail klein@zdb.de
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ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe
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