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Baugewerbe: Energieeffizienz konsequent steigern
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25.05.2011, 12:56 Uhr, Politik & Gesellschaft
- CO2-Gebäudesanierungsprogramm bei mind. 2 Mrd. Euro verstetigen - Ersatzneubau in die Förderung einbeziehen - Höhere Anreize durch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten setzen
Um die anspruchsvollen Energieeffizienzsteigerungen des Energiekonzepts umzusetzen, ist der Bestandsersatz als eine Form der Modernisierung oft sinnvoller als die reine Sanierung. Dieser wird bislang nicht eigenständig gefördert. Er sollte aber als eine Variante der Sanierung und Modernisierung auf alle in der Sanierung und Modernisierung einsetzbaren Fördermöglichkeiten, wie z.B. Darlehen und Zuschüsse der KfW wie auch mögliche Sonderabschreibungen angewendet werden können, wenn auf einem bisher bereits von einem Wohngebäude genutzten Grundstück nach dem Abriss ein neues, energieeffizientes Wohngebäude errichtet wird.
Für private Investoren entscheidend dürften aber steuerliche Anreize sein. Das deutsche Baugewerbe fordert daher eine Klimaschutzabschreibung analog zum Denkmalschutz einzuführen. Voraussetzung dafür ist, dass die Energieeinsparung nach der Modernisierung das Neubauniveau der jeweils geltenden Energieeinsparverordnung erreicht. Nur bei einer Sanierung, die sowohl die Gebäudehülle (Fassade, Fenster, Kellerdecke und Dach) wie auch die Heizanlage berücksichtigt, kann die gewünschte Energieeffizienzsteigerung erzielt werden.
Die Einführung einer erhöhten AfA im Wohnungsneubau für gewerbliche Investoren kann an die Unterschreitung der Höchstwerte der jeweils geltenden Energieeinsparverordnung geknüpft werden. Hinsichtlich der Abschreibungsmethode soll Wahlfreiheit bestehen, ob die Klimaabschreibung in den ersten 8 Jahren in Anspruch genommen oder die verdoppelte lineare Gebäude-AfA in Höhe von 4 % gewählt wird. Eine umfassende Sanierung des Gebäudes führt dazu, dass Anschaffungs- und Herstellungskosten entstehen, die über die gesamte Nutzungsdauer des Gebäudes mit momentan 2 % linear abgeschrieben werden. Durch die Neuregelung einer AfA in Höhe von 8 % sollen die Kosten einer energetischen Modernisierung mit 8 % abgesetzt werden können.
Pressekontakt: Dr. Ilona K. Klein Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Zentralverband Deutsches Baugewerbe Kronenstr. 55-58 10117 Berlin Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420 eMail klein@zdb.de
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ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe
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