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Verpackungsverordnung kann kommen, VARIO Software GmbH-Kunden sind gerüstet
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01.08.2008, 09:38 Uhr, Finanzen & Wirtschaft
Was viele nicht wissen: Grundsätzlich sind Hersteller wie auch Vertreiber verpflichtet, dafür zu sorgen, das Verkaufsverpackungen prinzipiell nach Gebrauch wieder vom Endverbraucher zurückgebracht und einer erneuten Verwendung oder einer stofflichen Verwertung zugeführt werden (vgl. § 4 Satz 1 der VerpackVO).
Die bisherige Regelung der Verpackungsverordnung für den Internethandel sieht grundsätzlich eine Rücknahmepflicht von Verkaufsverpackungen vor. Über die Rücknahmepflicht ist im Internetauftritt selbst (bspw. im eBay-Angebot oder im Internetshop) zu informieren. Des Weiteren ist auch in der Warensendung selbst über die Rücknahmeverpflichtung zu informieren. Nach der zurzeit geltenden Verpackungsverordnung hat der Internethändler die Möglichkeit, sich an ein sogenanntes flächendeckendes Entsorgungssystem anzuschließen. In diesem Fall ist auf die Rücknahmeverpflichtung nicht hinzuweisen. Eine entsprechende Zuwiderhandlung ist nicht nur wettbewerbswidrig, sondern kann gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 7 Verpackungsverordnung auch als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Die Geldbuße kann gemäß § 61 Abs. 3 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Während es bisher dem Versandhandel in erster Linie darum ging, abmahnsicher zu den Rücknahmepflichten zu informieren, sehen die Verpflichtungen doch ab dem 01.01.2009 anders aus. Bis zum 01.01.2009 sollte sich jeder Internethändler Gedanken über die Entsorgung von Verkaufsverpackungen machen. Somit bleiben für den Internethändler zwei Alternativen. Erstens gibt es die Möglichkeit, ausschließlich Verpackungen zu verwenden, bei denen sich der Hersteller an einem Entsorgungssystem angeschlossen hat. Da viele Internethändler Ware selbst importieren oder aus dem Ausland beziehen, scheidet diese Alternative zum einen nach unserer Auffassung aus Praxisgründen aus. Wir wissen zudem, dass gerade die Verpackung in der die Ware versandt wird, in der Regel nicht bei einem flächendeckenden Entsorgungssystem angemeldet ist. Nach unserem Wissen gibt es auch kaum (keine) Anbieter, die derartige Verpackungen für Versandhändler anbieten. Zweitens: die Händler schließen sich einem flächendeckenden Entsorgungsystem an. Es läuft letztlich darauf hinaus, dass sich sämtliche Händler an einem Entsorgungssystem beteiligen müssen, und das bis zum 01.01.2009 (das sind noch 5 Monate). Und da steht das nächste Problem ins Haus: man muss dem Entsorgungsunternehmen, welchem man sich angeschlossen hat, einmal im Jahr die aktuellen Zahlen der versendeten Verpackungen mitteilen. Dann geht die Rechnerei los und jedes Unternehmen kann sich aus allen Verkaufsstatistiken die Zahlen zusammen suchen, um zu wissen, was man nun an seinen Entsorger zu zahlen hat.
VARIO Software-Kunden haben es da einfach: auf Knopfdruck errechnet das Warenwirtschaftssystem den zu zahlenden Betrag an das Entsorgungsunternehmen. Auch die Zeiträume der Berechnung sind frei einstellbar. Zudem lassen sich mit diesem Modul verschiedene Statistiken einfach darstellen.“
Für weitere Infos: www.vario-software.de
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Telefax: +49 (02631) 34 52-299
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Autor / Kontakt:
VARIO-Software GmbH
Herr Sven Staudt
Neuwied
Fon: Telefon: +49 (02631) 34 52-0
URL: http://www.vario-software.de
VARIO-Software GmbH
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URL: http://www.vario-software.de
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