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Riester-Rente schließt Versorgungslücke

Drucken 29.06.2009, 13:19 Uhr, Finanzen & Wirtschaft
Damit hat der ehemalige Bundesarbeitsminister Walter Riester sicherlich nicht gerechnet, sein Name ist in der so genannten Riester-Rente in aller Munde. Dabei hat er durch die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahre 2001 nur die private Vorsorge stärken wollen.

Das Rentensystem in Deutschland ist ins Wanken geraten. Immer weniger Beitragszahler müssen mehr Rentner finanzieren. Nach verschiedenen Schätzungen werden im Jahr 2030 auf einen Arbeitnehmer ein Rentner mit gleichzeitig steigender Lebenserwartung und wachsender Rentenbezugsdauer kommen. Das Rentenniveau muss zwangsläufig sinken, um einen Kollaps des gesetzlichen Systems zu verhindern. Schon heute klafft eine Lücke zwischen der Rente und dem letzten Nettoeinkommen. Diese Versorgungslücke wird für zukünftige Rentner größer. Hier setzt die Riester-Rente an. Da die gesetzliche Altersvorsorge nicht ausreichen wird, sollte der Arbeitnehmer seine zukünftige Versorgungslücke über private Zusatzverträge freiwillig verringern.

Diese private Altersvorsorge der Riester-Rente ist eine Kombination aus staatlichen Zulagen und Steuervorteilen in Form von Abzugsmöglichkeiten von Sonderausgaben. Die Anbieter einer Riester-Rente müssen sich zertifizieren lassen und zum Auszahlungszeitpunkt mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge garantieren. Förderberechtigt sind alle Personen, die der Steuerpflicht unterliegen. Selbständige und Studenten zum Beispiel, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, erhalten keine Riester-Förderung.
Die Höhe der Förderung hängt vom individuellen Einkommen, von der Familiensituation und den Eigenbeiträgen in den Riester-Vertrag ab.

Voraussetzung zum Erreichen der vollen Zulagen ist, dass mindestens der Gesamtbeitrag abhängig vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen eingezahlt wird. Ansonsten wird die Zulage anteilig gewährt.

Die steuerlich geförderten Höchstgrenzen p.a. (Grundbeitrag d. Vorjahreseinkommens)
2002 und 2003 525 EUR (1 %)
2004 und 2005 1.050 EUR (2%)
2006 und 2007 1.575 EUR (3 %)
Ab 2008 2.100 EUR (4 %)

Maximale Zulage p.a.

Jahr Grundzulage Kinderzulage
2002 und 2003 38 EUR 46 EUR pro Kind
2004 und 2005 76 EUR 92 EUR pro Kind
2006 und 2007 114 EUR 138 EUR pro Kind
Ab 2008 154 EUR 185 EUR pro Kind (geboren 2008, dann 300 EUR)

Die staatliche Förderung wird auf Einzahlungen in zertifizierte Versorgungsverträge jährlich gewährt. Außerdem können die Beiträge zur Altersvorsorge als Sonderausgabenabzug bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Hier gelten aber Höchstgrenzen.

Das Banken- und Versicherungsgewerbe bietet verschiedene Arten von Riester-Verträgen an. Es gibt Fonds, Banksparpläne und die klassische private Rentenversicherung mit unterschiedlich hohen Erwartungen an die Rendite.
Kritisiert wird die Riester-Rente immer wieder. Problematisch ist vor allem, dass bei Ehepaaren jeder Ehepartner seinen eigenen Vertrag abschließen muss und bei Tod die Zulagen nur dann an den Ehepartner übergehen, wenn er einen eigenen Vertrag hat. Die Kinder gehen leer aus. Die Riester-Rente wird als lebenslange Rente ausgezahlt, eine Einmal-Zahlung ist ausgeschlossen.

Mehr Informationen rund um das Thema Finanzen:
www.kapitalwissen.de


Autor / Kontakt:
Christian Hübsch
Herr Christian Hübsch
Berlin
Fon: 0174/1804696
URL: http://www.kapitalwissen.info/

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