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MS "Santa P-Schiffe" GmbH & Co. KG: Abstimmung über Nachschüsse - Bei Falschberatung haben Anleger nach Hahn Rechtsanwälte gute Chancen zum Ausstieg
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04.03.2011, 10:29 Uhr, Finanzen & Wirtschaft
Wie dem letzten Geschäftsbericht zu entnehmen ist, reichten die aktuellen Charterraten insbesondere von MS "Santa Paola", MS "Santa Patricia" und von MS "Santa Philippa" nicht aus, um Zins und Tilgung für die Schiffshypothekendarlehen zu erbringen. Die finanzierenden Banken hätten signalisiert, im Jahre 2011 einer weiteren Aussetzung der Tilgung nicht zuzustimmen. Auch fordern die Banken, dass die im Jahre 2010 geduldeten Tilgungsaussetzungen zügig nachgeholt werden müssen. Den sechs Schiffahrtsgesellschaften fehlt laut TVP zusätzliche Liquidität in Höhe von insgesamt 12 Millionen Euro, welches nun über eine Kapitalerhöhung eingesammelt werden soll. Das Neukapital soll laut Finanzierungskonzept auf der Ebene der Beteiligungsgesellschaft mit einem jährlichen Vorabgewinn von 12 Prozent bis zu dessen vollständiger Rückführung ausgestattet sein.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als "empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich Kapitalanleger.
Pressekontakt: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft RA Peter Hahn Am Kaiserkai 10 20457 Hamburg Fon: +49-40-367987 Fax: +49-40-365681 E-Mail: peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
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Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
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