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MPC/HCI Deepsea Oil Explorer: Gesellschafterversammlung beschließt Sanierungskonzept - Nach Hahn Rechtsanwälte sollten die Anleger ihre Chance zum Ausstieg nutzen
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27.06.2011, 10:31 Uhr, Finanzen & Wirtschaft
Auf der außerordentlichen Gesellschafterversammlung am 8. Juli 2010 war bereits beschlossen worden, dass die Anleger zur Sanierung der Fonds für sieben Jahre keine Ausschüttungen mehr bekommen sollen. Da sich der Charterantritt nunmehr um knapp eineinhalb Jahre verspätet und die Oil Rig jetzt erst am 15. Januar 2012 in Brasilien abgeliefert werden kann, soll sich ein Kapitalmehrbedarf von 105 Millionen USD ergeben. Die Banken haben eine Kapitalerhöhung in dieser Höhe in Aussicht gestellt und die Konsortialführerin hat angeblich aktuell ihre Zustimmung zur Neuordnung erteilt. Bedingung dafür war, dass die Betreibergesellschaft ausgetauscht wird. Statt der Delba Perfuradora International S.A. soll nun die bankengenehme Odebracht Óleo e Gas S.A. (OOG) die Plattform betreiben. Dafür übernimmt die OOG 77,5 % der Anteile der Mehrheitsgesellschafterin der Coöperatie, der vorgenannten Delba, und erhält nach Abschluss der Erstbeschäftigung als Gebühr 6 % der Gesamtcharterrate. Außerdem stellt die OOG zur Liquiditätssicherung insgesamt 35 Millionen USD zur Verfügung, die allerdings mit bis zu 12 Prozent pro Jahr zu verzinsen sind. Die Vorzugsauszahlungen an die Beteiligungsgesellschaft entfallen. Ingesamt erhält diese rund 240 Millionen USD weniger an Dividenden.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als "empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich Kapitalanleger.
Pressekontakt: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft RA Peter Hahn Am Kaiserkai 10 20457 Hamburg Fon: +49-40-367987 Fax: +49-40-365681 E-Mail: peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
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Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
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