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Morgan Stanley P2 Value: Hahn Rechtsanwälte warnen Anleger vor drohender Verjährung ihrer Ansprüche
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27.08.2010, 10:00 Uhr, Finanzen & Wirtschaft
Der Handel von Anteilen am P2 Value ist seit knapp zwei Jahren ausgesetzt. Die Frist läuft am 30. Oktober.2010 aus. Es sei zu befürchten, meint Hahn, dass der Handel auch nach diesem Datum nicht wieder aufgenommen wird und der Fonds abgewickelt werden muss. Die Anleger des "P2 Value" haben mittlerweile drei Abwertungen ihrer Anteile in Höhe von insgesamt etwa 35 % des Buchwertes hinnehmen müssen. Am Zweitmarkt können sie ihre Anteile zurzeit noch zu 21,50 EUR pro Anteil verkaufen und realisieren damit einen Verlust von mehr als 50 % ihrer Einlagesumme. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertritt zahlreiche Anleger dieses Fonds. Die Kanzlei sieht gute Erfolgsaussichten für die Inanspruchnahme der anlageberatenden Bank bei Falschberatung sowie wegen unrichtiger Prospektangaben der Kapitalanlagegesellschaft, der Morgan Stanley Real Estate Investment GmbH, nach Paragraph 127 Investmentgesetz.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2009/2010, eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und seit dem 01.07.2010 in Stuttgart vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger.
Kanzleikontakt: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft RA Peter Hahn Am Kaiserkai 10 20457 Hamburg Fon: +49-40-367987 Fax: +49-40-365681 E-Mail: peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
Autor / Kontakt:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
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