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Lebensversicherungsfonds: "Schlechtes Geschäft mit dem Tod"
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13.04.2010, 13:45 Uhr, Finanzen & Wirtschaft
Lebensversicherungsfonds sind geschlossene Fonds (Kommanditgesellschaften), die "gebrauchte" Lebensversicherungen - oder: Zweitmarktpolicen - erwerben. Der Verkäufer der Lebensversicherung bleibt nach der Veräußerung weiterhin versicherte Person. Der Verkäufer erhält den Verkaufspreis, der über dem von der Versicherungsgesellschaft gezahlten Rückkaufswert liegt. Die fälligen Prämienzahlungen werden von der Fondsgesellschaft übernommen, die dann später die Ablaufleistung erhält. Die Fondsgesellschaft spekuliert auf ein frühes Sterben des Versicherten, eine möglichst hohe Ablaufleistung oder entsprechende Handelsgewinne. Zwei Gründe für den Verkauf durch den Versicherungsnehmer von Policen: Der Zweck der Lebensversicherung (zum Beispiel Besicherung eines Kredites) fällt weg oder fällige Prämienzahlungen können nicht mehr bedient werden.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien, 2009/2010, eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen und Hamburg vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger. In monatlichem Turnus führt hrp Beratungstage in Stuttgart und Berlin durch.
Kanzleikontakt: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft RAin. Dr. Petra Brockmann Marcusallee 38 28359 Bremen Fon: +49-421-246850 Fax: +49-421-2468511 E-Mail: petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
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Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
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