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Interne Revision: Über die Wirksamkeit von Interner Überwachung

Drucken 08.02.2008, 07:50 Uhr, Finanzen & Wirtschaft

The AuditFactory sagt, warum Qualitätsmanagement der Internen Revision nichts mit ihrer Wirksamkeit zu tun hat
The AuditFactory kommentiert im Rahmen der von ihr veröffentlichten KurzVerrisse einen Artikel aus der Zeitschrift Interne Revision zum Thema Qualitätsmanagement in der Internen Revision. Die dort so genannten K.O.-Kriterien sollen die Wirksamkeit einer Internen Revision gewährleisten. Wir kommentieren, warum dies falsch ist und welche Ansätze es für eine echte Messung der Wirksamkeit einer Internen Revision gibt. Der KurzVerriss kann über den Internetauftritt von The AuditFactory bezogen werden.

Eine Wirkung ist der direkte oder indirekte Erfolg eines Prozesses, sie umfasst den Erfolg bei der bewusst ausgewählten Zielgruppe oder auch einem gezielt ausgewählten Prozess. In diesem Sinn ist auch die Interne Revision ein Prozess, nämlich der Prozess der Organisationsüberwachung.
Der Begriff Wirkung und die Wirkungsmessung sind in der Disziplin Evaluierung am weitesten ausgearbeitet und definiert, sie sind dort ein lang erprobtes und angewandtes Instrument für die Bewertung von Maßnahmen, Aktivitäten, Prozessen, Projekten und Programmen.
Die Interne Revision leistet einen Beitrag zur Sicherung des Vermögens, zur Ordnungsmäßigkeit (Compliance) von Abläufen und zur Wirtschaftlichkeit von Abläufen in der Organisation.
Zu ihrer Wirkung sollten somit erst die Verhaltens- oder Prozessänderungen, die als Folge dieser Revisionsaktivitäten erfasst werden können, gerechnet werden. Dies ist meist erst mittel- bis langfristig der Fall. Allerdings sind teilweise auch kurzfristige Wirkungen möglich und feststellbar.

„Die Aufgabe der Internen Revision ist es, die Organisation zu überwachen, damit Abläufe ordnungsgemäß sind und kein Geld abhanden kommt“, so Elmar Schwager, Geschäftsleiter von The AuditFactory. „Ebenso achtet sie auf die Wirtschaftlichkeit von Prozessen, etwa bei der Beschaffung, aber auch bei der Bauabwicklung durch eine Baurevision. Und schließlich soll sie einen wirksamen Schutz gegen Wirtschaftskriminalität bieten können.“
Eine Wirkung in diesem Sinne wäre es also, wenn die durch die Interne Revision überwachte Organisation mittel- bis langfristig wirtschaftlicher arbeitet, und zwar als Ergebnis der Revisionstätigkeiten. Es bedarf einer Zuordnung der Revisionstätigkeiten zu ihren Ergebnissen, um die Wirksamkeit zu bewerten.

Die Autoren des kommentierten Textes leiten, um ein Beispiel zu nehmen, aus der bloßen Existenz eines Prüfungsplanes die Wirksamkeit einer Internen Revision ab; dies ist falsch, denn ein Prüfungsplan – die geordnete Zusammenstellung von Prüfungsthemen für einen bestimmten Zeitabschnitt – entfaltet für sich gesehen noch keinerlei Wirkung. Die Wirkung beginnt irgendwann später nach der professionellen Abarbeitung der Prüfungen und der Nachverfolgung von umgesetzten Maßnahmen.
„Darum ist es falsch, nur existierende Papiere wie etwa Berichte oder Pläne zu betrachten, wie es beim Qualitätsmanagement der Internen Revision im Fokus steht“, so Schwager weiter. „Die Wirkung der Internen Revision kann mit bloßen Checklisten nicht erfasst werden, weil sie keine Wechselwirkungen zwischen den Wirkungsfaktoren betrachten. Es bedarf eines anderen Instrumentariums, nämlich einer Wirkungsanalyse.“

Der KurzVerriss und weitere Informationen zum Thema Wirkungsmessung sind auf dem Internetauftritt von The AuditFactory zu finden.


Autor / Kontakt:
The AuditFactory
Elmar Schwager
74321 Bietigheim-Bissingen
Fon: 07142 7748 331
Fax: 07142 7748 359
URL: http://www.auditfactory.de

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