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Hahn Rechtsanwälte informieren: TMW Immobilien Weltfonds setzt Rücknahme von Anteilen bis 8.02.2012 aus
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26.01.2011, 10:54 Uhr, Finanzen & Wirtschaft
Der TMW Immobilien Welthandel (ISIN: DE000A0DJ328) gehört mit einem Volumen von 761,354 Millionen Euro (Stand per 30. September 2010) zu den kleineren offenen Immobilienfonds in Deutschland. Er wurde erst zum 1. Juni 2005 aufgelegt. An dem Fonds haben laut Jahresbericht per 30. September 2010 zu 47,7 Prozent Dachfonds, zu 18,8 Prozent insbesondere Family Offices sowie institutionelle Anleger und nur zu 12,3 Prozent Privatanleger Anteile erworben. Am 20. Januar 2011 hat die Fondsgeschäftsführung im Rahmen einer Vertriebsinformation mitgeteilt, dass die Rücknahme von Anteilen des TMW bis zur Veräußerung der Vermögensgegenstände zu angemessenen Bedingungen, längstens jedoch bis zu einem weiteren Jahr eingestellt bleibt. Aktuell werden die Fondsanteile nur noch auf dem Zweitmarkt zu einem Kurs von 35,20 Euro (Börse Hamburg, 26.01.2011) pro Anteil gehandelt. Der Rücknahmepreis des Fonds betrug 48,10 Euro pro Anteil. Eine Rückgabe der Anteile ist zurzeit aber nicht möglich. Damit werden die investierten Anleger in jedem Fall einen Verlust erleiden. Die Wertentwicklung des Fonds in den vergangenen fünf Jahren war minus 15,46 Prozent, seit Auflegung des Fonds sogar minus 18,74 Prozent.
"An dem TMW Immobilien Weltfonds haben sich nach meiner Schätzung etwa 8.000 Privatanleger mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 90 Millionen Euro beteiligt", sagt der Hamburger Rechtsanwalt Peter Hahn. "Häufig ist unerfahrenen Privatanlegern Anteile an offenen Immobilienfonds wie Festgeld verkauft worden. Wir gehen davon aus, dass sich zahlreiche Banken und Sparkassen bei Schäden von Anlegern beim Erwerb von Anteilen an offenen Immobilienfonds zukünftig vergleichen werden. Wichtig ist aber, dass die Schadensersatzansprüche der Anleger nicht vorher verjähren."
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als "empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich Kapitalanleger.
Pressekontakt: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft RA Peter Hahn Am Kaiserkai 10 20457 Hamburg Fon: +49-40-367987 Fax: +49-40-365681 E-Mail: peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
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Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
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