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Hahn Rechtsanwälte informieren: Morgan Stanley P2 Value wird aufgelöst - Was können Anleger jetzt tun?
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26.10.2010, 13:01 Uhr, Finanzen & Wirtschaft
"Die Anleger am P2 Value werden große Verluste erleiden", sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft. Er rechnet vor: So würde ein Anleger, der Anteile am P2 Value am 9. November 2007 für 56,86 Euro pro Anteil erworben hat und am 26. Oktober 2010 am Zweitmarkt verkauft, einen Verlust von 67,99 Prozent realisieren. Am 26. Oktober lag der Kurs pro Anteil am Zweitmarkt bei 18,20 Euro. Hält der Anleger seine Anteile weiter, so Hahn, kann der Verlust noch größer ausfallen. Anwalt Hahn vertritt zahlreiche Anleger am P2 Value. Den Anlegern rät er, "etwaige Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank und auch gegen die Kapitalanlagegesellschaft durch einen Fachanwalt geltend zu machen." Grundlage dafür sind Falschberatung und fehlerhafte Prospektangaben. Oft sind Privatanlegern Anteile am P2 Value wie Festgeld verkauft worden.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2009/2010, eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich Kapitalanleger.
Pressekontakt: Kanzleikontakt: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft RA Peter Hahn Am Kaiserkai 10 20457 Hamburg Fon: +49-40-367987 Fax: +49-40-365681 E-Mail: peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
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