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Hahn Rechtsanwälte informieren: Große Verunsicherung bei Gesellschaftern des Medico Fonds Nr. 37 wegen Aufforderung zur Kapitalerhöhung
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09.11.2010, 10:41 Uhr, Finanzen & Wirtschaft
Die Gesellschafter des Medico Fonds Nr. 37 sind in diesem Jahr bereits mehrfach von der Gebau Fonds GmbH angeschrieben worden. Sie wurden aufgefordert, sich an einer mit der finanzierenden Bank, der Westdeutschen Immobilienbank, ausgehandelten Kapitalerhöhung zur Entschuldung der Fondsgesellschaft zu beteiligen. Die Gesellschafter sollten einer Änderung des Gesellschaftsvertrages zustimmen, die neben der Kapitalerhöhung u.a. auch einen Ausschluss der Kündigungsmöglichkeit bis 2020 beinhaltet. Am 28.07.2010 teilte die Gebau Fonds GmbH mit, dass die Kapitalerhöhung beschlossen worden sei; der entsprechende Beschluss legt den von hrp vertretenen Anleger bislang jedoch nicht vor.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2009/2010, eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit mehr als 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich Kapitalanleger.
Pressekontakt: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft RA Peter Hahn Am Kaiserkai 10 20457 Hamburg Fon: +49-40-367987 Fax: +49-40-365681 E-Mail: peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
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