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Hahn Rechtsanwälte: Anlegerschutzgesetz ist "viel heiße Luft"
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11.02.2011, 11:30 Uhr, Finanzen & Wirtschaft
Vier Fonds, AXA Immosolutions, CS Euroreal, KanAm Grundinvest und SEB Immoinvest, sind noch bis Mai 2011 geschlossen. Wird der Handel von Anteilen im Mai 2011 nicht wieder aufgenommen, bleiben ihnen noch drei Monate, anderenfalls müssen auch diese abgewickelt werden. Drei weitere offene Immobilienfonds - Axa Immoselect, Degi International und Degi Global Business - haben die Rücknahme von Fondsanteilen bis November 2011 ausgesetzt. Sollte dann keine ausreichende Liquidität vorhanden sein, müssen auch diese abwickeln. "Für beide Fallkonstellationen kann das neue Gesetz dem geschädigten Anleger keine Lösung anbieten, weil es erst zum 1. Januar 2012 in Kraft treten soll", kritisiert Hahn.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als "empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich Kapitalanleger.
Kanzleikontakt: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft RA Peter Hahn Am Kaiserkai 10 20457 Hamburg Fon: +49-40-367987 Fax: +49-40-365681 E-Mail: peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
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Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
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