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EANS-Hauptversammlung: TA Triumph-Adler AG / Einberufung der Hauptversammlung
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23.07.2010, 09:03 Uhr, Finanzen & Wirtschaft
TA Triumph-Adler
Aktiengesellschaft Nürnberg - ISIN DE0007495004 - - Wertpapier-Kenn-Nummer 749 500 - ________________________________________________________________
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Dienstag, dem 31. August 2010, um 10:00 Uhr,
im Maritim Hotel
Frauentorgraben 11; 90443 Nürnberg
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2009 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und eines Berichts
des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01.2010 bis 31.03.2010 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und eines Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs
Sämtliche Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der TA Triumph-Adler AG in 90449 Nürnberg, Südwestpark 23, sowie während der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre aus und können vom Zeitpunkt der Einberufung an im Internet unter www.triumph- adler.de/ Investor Relations / Hauptversammlung 2010 eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen zugesandt.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01.2010 bis 31.03.2010 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit im Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01.2010 bis 31.03.2010 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01.2010 bis 31.03.2010 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01.2010 bis 31.03.2010 Entlastung zu erteilen.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrates läuft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2009 beschließt (§ 10 Abs. 2 der Satzung). Von der Hauptversammlung sind daher die Vertreter der Anteilseigner neu zu wählen.
Der Aufsichtsrat der TA Triumph-Adler AG setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen, von denen sechs von den Anteilseignern zu wählen sind (§§ 96 Abs. 1 Fall 4, 101 Abs. 1 AktG, § 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz i.V.m. § 10 Abs. 1 der Satzung). Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Eine Wiederwahl von Aufsichtsratsmitgliedern ist möglich.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, als Vertreter der Anteilseigner
Herrn Katsumi Komaguchi, wohnhaft in Taki, Präfektur Mie, Japan, President Kyocera Mita Corporation,
Herrn Yoshihiro Tagawa,
wohnhaft in Otsu, Präfektur Shiga, Japan, Member of the Board of Directors, Senior Managing Executive Officer, Senior General Manager of Corporate General Affairs Division/CSR Promotion Div. der Kyocera Mita Corporation,
Herrn Takashi Yamamoto,
wohnhaft in Otsu, Präfektur Shiga, Japan, Executive Officer, General Manager Corporate Development Division der Kyocera Mita Corporation,
Herr Ryuzo Morita,
wohnhaft in Kawanishi, Präfektur Hyogo, Japan, Executive Officer, Senior General Manager of Corporate Global Marketing Division der Kyocera Mita Corporation,
Herrn Takashi Kuki,
wohnhaft in Amsterdam, Niederlande, President Kyocera Mita Europe B.V.
sowie
Herrn Dr. Wolfram Nolte, wohnhaft in Köln, selbstständiger Kaufmann und Berater,
für eine Amtsperiode gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung in den Aufsichtsrat der TA Triumph-Adler AG zu wählen.
Zu TOP 6: Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG
Bei den unter TOP 6 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitgliedern bestehen keine Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten. In vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen bestehen bei den zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitgliedern die folgenden Mitgliedschaften:
Katsumi Komaguchi: Herr Komaguchi ist Mitglied des Board of Directors der folgenden Wirtschaftsunternehmen: Kyocera Mita Corporation; Kyocera Mita Japan Corporation; Kyocera Mita Europe B.V.; Kypocera Mita Deutschland GmbH; Kyocera Mita (U.K.) Ltd.; Kyocera Mita France S.A.S.; Kyocera Mita Italia S.p.A.; Kyocera Mita Nederlands B.V.; Kyocera Mita Portugal LDA.; Kyocera Mita South Africa Holding (Pty) Ltd.; Kyocera Mita South Africa (Pty) Ltd.; S.A. Kyocera Mita Belgium N.V.; Kyocera Mita Svenska AB; Kyocera Mita Finland OY; Kyocera Mita Danmark A/S; Kyocera Mita Espana S.A.; Kyocera Mita America Inc.; Kyocera Mita Canada, Ltd.; Kyocera Mita Mexica, S.A. de C.V.; Kyocera Mita Technology Development, Inc.; Kyocera Mita Australia Pty. Ltd.; Kyocera Mita New Zealand Ltd.; Kyocera Mita (Thailand) Corp., Ltd.; Kyocera Mita Hong Kong Ltd.; Kyocera Mita Singapore Pte. Ltd.; Kyocera Mita Taiwan Corporation; Kyocera Mita Office Equipment (Dong Guan) Co., Ltd.; Kyocera Mita Industrial Co., (H.K.) Ltd.; Kyocera Mita India Private Limited; Kyocera Mita Korea Co. Ltd. sowie Kyocera Mita Korea Document Solutions Co., Ltd.
Yoshihiro Tagawa: Herr Tagawa ist Mitglied des Board of Directors der Kyocera Mita Corporation sowie der Kyocera Mita Japan Corporation.
Takashi Yamamoto: Herr Yamamoto ist Mitglied des Board of Directors der folgenden Wirtschaftsunternehmen: Kyocera Mita (Thailand) Corp., Ltd.; Kyocera Mita Office Equipment (Dong Guan) Co., Ltd.; Kyocera Mita Taiwan Corporation; Kyocera Mita Korea Co. Ltd. und Kyocera Mita Korea Document Solutions Co., Ltd.
Ryuzo Morita: Herr Morita ist Mitglied des Board of Directors der Kyocera Mita Canada, Ltd.
Takashi Kuki: Herr Kuki ist Mitglied des Board of Directors der folgenden Wirtschaftsunternehmen: Kyocera Mita Corporation; Kyocera Mita Europe B.V.; Kyocera Mita Austria GmbH; Kyocera Mita Belgium N.V.; Kyocera Mita Danmark A/S; Kyocera Mita Deutschland GmbH; Kyocera Mita Espana S.A.; Kyocera Mita Finland OY; Kyocera Mita France S.A.S.; Kyocera Mita Italia S.p.A.; Kyocera Mita Nederland B.V.; Kyocera Mita Portugal LDA.; Kyocera Mita South Africa (Pty) Ltd., Kyocera Mita Svenska AB und Kyocera Mita (U.K.) Ltd.
7. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010/2011 Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr vom 01.04.2010 bis
8. Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der TA Triumph-Adler AG und der UTAX DocForms GmbH
Die TA Triumph-Adler Aktiengesellschaft mit Sitz in Nürnberg und die UTAX DocForms GmbH (nachfolgend: "das Unternehmen") mit Sitz in Dortmund, haben am 21./23.06.2010 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Die Gesellschafterversammlung der UTAX DocForms GmbH hat dem Abschluss dieses Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages bereits in notarieller Form zugestimmt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 21./23.06.2010 zwischen der TA Triumph-Adler AG als herrschender und der UTAX DocForms GmbH als beherrschter Gesellschaft zuzustimmen.
Der Vertrag hat folgenden wesentlichen Inhalt: a) Die Leitung des Unternehmens wird der TA Triumph-Adler AG unterstellt. b) Das Unternehmen ist verpflichtet, während der Vertragsdauer - vorbehaltlich der Bildung von anderen Gewinnrücklagen - seinen gesamten Gewinn unter Beachtung der jeweiligen Fassung des § 301 AktG an die TA Triumph-Adler AG abzuführen.
c) Das Unternehmen kann mit Zustimmung der TA Triumph-Adler AG aus seinem Jahresüberschuss andere Gewinnrücklagen nur insoweit bilden, als dies bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer dieses Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) sind auf Verlangen der TA Triumph-Adler AG aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages des Unternehmens zu verwenden oder als Gewinn abzuführen. d) Die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von Gewinn- und Kapitalrücklagen nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB sowie von Gewinnvorträgen, die
vor Inkrafttreten dieses Vertrages gebildet wurden, ist ausgeschlossen. Dasselbe gilt für Kapitalrücklagen nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB, die während der Vertragsdauer gebildet worden sind. e) Die TA Triumph-Adler AG ist verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag des Unternehmens gemäß § 302 AktG in der jeweils gültigen Fassung auszugleichen. f) Mangels außenstehender Aktionäre des Unternehmens hat die TA Triumph-Adler AG weder Ausgleichszahlungen (§ 304 AktG) noch Abfindungen (§ 305 AktG) zu gewähren. g) Der Vertrag wird mit der Eintragung in das Handelsregister des Unternehmens wirksam; er gilt -- mit Ausnahme der Weisungsbefugnis der TA Triumph-Adler AG - rückwirkend zum 01.04.2010. h) Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er hat eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren. Er ist für jede der Vertragsparteien erstmals zum 31. März 2015 kündbar und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vorher gekündigt wird. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Veräußerung sämtlicher Geschäftsanteile oder der Anteilsmehrheit an dem Unternehmen.
Die folgenden Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der TA Triumph-Adler AG in 90449 Nürnberg, Südwestpark 23, sowie während der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre aus und können vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter www.triumph-adler.de/ Investor Relations / Hauptversammlung 2010 eingesehen werden:
der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der TA Triumph- Adler AG und der UTAX DocForms GmbH, die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Vertragsparteien für die letzten drei Geschäftsjahre, der gemeinsame Bericht des Vorstandes der TA Triumph-Adler AG und der Geschäftsführung der UTAX DocForms GmbH nach § 293a AktG.
Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen zugesandt.
9. Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der TA Triumph-Adler AG und der TA Triumph- Adler Document Solutions GmbH mit Sitz in Erfurt
Die TA Triumph-Adler Aktiengesellschaft Sitz in Nürnberg und die TA Triumph-
Adler Document Solutions GmbH (nachfolgend: "das Unternehmen") mit Sitz in Erfurt haben am 21./23./24.06.2010 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Die Gesellschafterversammlung der TA
Triumph-Adler Document Solutions GmbH hat dem Abschluss dieses Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages bereits in notarieller Form zugestimmt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 21./23./24.06.2010 zwischen der TA Triumph- Adler AG als herrschender und der TA Triumph-Adler Document Solutions GmbH mit Sitz in Erfurt als beherrschter Gesellschaft zuzustimmen.
Der Vertrag hat folgenden wesentlichen Inhalt:
a) Die Leitung des Unternehmens wird der TA Triumph-Adler AG unterstellt.
b) Das Unternehmen ist verpflichtet, während der Vertragsdauer - vorbehaltlich der Bildung von anderen Gewinnrücklagen - seinen gesamten Gewinn unter Beachtung der jeweiligen Fassung des § 301 AktG an die TA Triumph-Adler AG abzuführen.
c) Das Unternehmen kann mit Zustimmung der TA Triumph-Adler AG aus seinem Jahresüberschuss andere Gewinnrücklagen nur insoweit bilden, als dies bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer dieses Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) sind auf Verlangen der TA Triumph-Adler AG aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages des Unternehmens zu verwenden oder als Gewinn abzuführen.
d) Die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von Gewinn- und Kapitalrücklagen nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB sowie von Gewinnvorträgen, die
vor Inkrafttreten dieses Vertrages gebildet wurden, ist ausgeschlossen. Dasselbe gilt für Kapitalrücklagen nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB, die während der Vertragsdauer gebildet worden sind.
e) Die TA Triumph-Adler AG ist verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag des Unternehmens gemäß § 302 AktG in der jeweils gültigen Fassung auszugleichen.
f) Mangels außenstehender Aktionäre des Unternehmens hat die TA Triumph-Adler AG weder Ausgleichszahlungen (§ 304 AktG) noch Abfindungen (§ 305 AktG) zu gewähren.
g) Der Vertrag wird mit der Eintragung in das Handelsregister des Unternehmens wirksam; er gilt - mit Ausnahme der Weisungsbefugnis der TA Triumph-Adler AG - rückwirkend zum 01.04.2010.
h) Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er hat eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren. Er ist für jede der Vertragsparteien erstmals zum 31. März 2015 kündbar und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vorher gekündigt wird. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Veräußerung sämtlicher Geschäftsanteile oder der Anteilsmehrheit an dem Unternehmen.
Die folgenden Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der TA Triumph-Adler AG in 90449 Nürnberg, Südwestpark 23, sowie während der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre aus und können vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter www.triumph-adler.de/ Investor Relations / Hauptversammlung 2010 eingesehen werden:
der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der TA Triumph- Adler AG und der TA Triumph-Adler Document Solutions GmbH, die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Vertragsparteien für die letzten drei Geschäftsjahre, der gemeinsame Bericht des Vorstandes der TA Triumph-Adler AG und der Geschäftsführung der TA Triumph-Adler Document Solutions GmbH nach § 293a AktG.
Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen zugesandt.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 24. August 2010 unter nachstehender Anschrift angemeldet sowie der Gesellschaft gegenüber unter ebendieser Anschrift den von dem depotführenden Institut erstellten Nachweis erbracht haben, dass sie zu Beginn des 10. August 2010 (Nachweisstichtag) Aktionär der Gesellschaft waren:
TA TRIUMPH-ADLER Aktiengesellschaft c/o PR IM TURM HV-Service Aktiengesellschaft Römerstraße 72-74 D - 68259 Mannheim Telefax: +49 (0) 621 / 71 77 213 E-Mail-Adresse: eintrittskarte@pr-im-turm.de
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Die Bedeutung des Nachweisstichtages liegt darin, dass nur Personen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmabgabe berechtigt sind, die zu Beginn des Nachweisstichtags Aktionäre waren. Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre über ihre Aktien weiter frei verfügen. Maßgeblich für das Stimmrecht ist ausschließlich der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Nachweis und gegebenenfalls ihr Widerruf bedürfen der Textform, soweit nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer durch § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG diesen gleichgestellten Institution oder Person Vollmacht erteilt werden soll. Letztere können zum Verfahren für
ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sollten möglichst frühzeitig bei der Gesellschaft eingehen.
Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung sowie den Widerruf und Änderung von Vollmachten stehen folgende Adresse, Faxnummer und Internet- Adresse zur Verfügung:
TA TRIUMPH-ADLER Aktiengesellschaft c/o PR IM TURM HV-Service Aktiengesellschaft Römerstraße 72-74 D - 68259 Mannheim Telefax: +49 (0) 621 / 71 77 213 Internet-Adresse: www.hv-vollmachten.de
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder der Gesellschaft bis spätestens 30. August 2010 um 18.00 Uhr unter der oben genannten Adresse zugehen oder elektronisch über die genannte Vollmachtsplattform "www.hv- vollmachten.de" erfolgen.
Für die Nutzung der passwortgeschützten Vollmachtsplattform "www.hv- vollmachten.de" ist ein Online-Passwort erforderlich, das auf der Eintrittskarte abgedruckt ist, die den Aktionären übersandt wird.
Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung sowie Formulare für die Erteilung von Stimmrechtsvollmachten, außerdem weitere Informationen zur
Nutzung der passwortgeschützten Vollmachtsplattform finden Sie im Internet unter www.triumph-adler.de/ Investor Relations / Hauptversammlung 2010.
Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen (Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG)
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am Grundkapital erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der TA Triumph-Adler AG zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens 31. Juli 2010, 24.00 Uhr zugehen.
Wir bitten, entsprechende Verlangen an die folgende Adresse zu richten:
TA TRIUMPH-ADLER Aktiengesellschaft z.Hd. des Vorstands Südwestpark 23 D - 90449 Nürnberg
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung weitergeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Außerdem werden sie den Aktionären im Internet unter www.triumph-adler.de/ Investor Relations / Hauptversammlung 2010 mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Aktionäre der Gesellschaft können darüber hinaus Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie gegebenenfalls Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein.
Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:
TA TRIUMPH-ADLER Aktiengesellschaft z.Hd. des Vorstands Südwestpark 23 D - 90449 Nürnberg Telefax: +49 (0) 9 11 / 68 98-201
Bis spätestens zum Ablauf des 16. August 2010 unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge werden nebst ihrer Begründung und einer eventuellen Stellungnahme der Verwaltung den anderen Aktionären durch Veröffentlichung im Internet unter www.triumph-adler.de/ Investor Relations / Hauptversammlung 2010 unverzüglich zugänglich gemacht.
Auskunftsverlangen gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich unter der Internetadresse
www.triumph-adler.de/ Investor Relations / Hauptversammlung 2010.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung hat die Gesellschaft 55.381.257 Aktien ausgegeben, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Sämtliche ausgegebenen Aktien begründen grundsätzlich Teilnahme- und Stimmrechte.
Unterlagen für die Hauptversammlung
Auslegung von Unterlagen
Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen folgende Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 90449 Nürnberg, Südwestpark 23, aus:
? der festgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht, der vom Aufsichtsrat gebilligte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2009, ferner der Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2009; ? der festgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht, der vom Aufsichtsrat gebilligte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2010 bis 31. März 2010, ferner der Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2010 bis 31. März 2010; ? der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der TA Triumph- Adler AG und der UTAX DocForms GmbH, die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Vertragsparteien für die letzten drei Geschäftsjahre sowie der gemeinsame Bericht des Vorstandes der TA Triumph-Adler AG und der Geschäftsführung der UTAX DocForms GmbH nach § 293a AktG; ? der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der TA Triumph- Adler AG und der TA Triumph-Adler Document Solutions GmbH, die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Vertragsparteien für die letzten drei Geschäftsjahre sowie der gemeinsame Bericht des Vorstandes der TA Triumph-Adler AG und der Geschäftsführung der TA Triumph-Adler Document Solutions GmbH nach § 293a AktG.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär eine kostenlose Abschrift. Diese Unterlagen
sind auch bei der Zahlstelle der Gesellschaft, der Gesellschaftskasse, Südwestpark 23, 90449 Nürnberg, kostenfrei erhältlich. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt.
Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft
Außerdem werden diese Unterlagen ebenso wie sämtliche Angaben nach § 124a AktG sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung ab der Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter www.triumph-adler.de/ Investor Relations / Hauptversammlung 2010 veröffentlicht.
Nürnberg, im Juli 2010
TA TRIUMPH-ADLER Aktiengesellschaft Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
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Rückfragehinweis:
Dr. Joachim Fleing
IR-Beauftragter
Telefon: +49 911 68 98 499
E-Mail: ir@ta.ag
Branche: Elektronik ISIN: DE0007495004 WKN: 749500 Index: CDAX, Classic All Share, Prime All Share Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard Berlin / Freiverkehr Stuttgart / Freiverkehr Düsseldorf / Freiverkehr München / Freiverkehr
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