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Freigabeverfahren - der Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses vom 20. April
2010 steht nichts mehr entgegen
EANS-Adhoc: TA Triumph-Adler AG / Entscheidung des OLG Nürnberg im Freigabeverfahren - der Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses vom 20. April 2010 steht nichts mehr entgegen
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01.10.2010, 13:42 Uhr, Finanzen & Wirtschaft
Privatisierung/Freigabeverfahren Squeeze-out
01.10.2010
Mitteilung gemäß § 15 WpHG - Ad-hoc Mitteilung
Nürnberg, den 1. Oktober 2010 Der TA Triumph-Adler AG ist heute der Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg in dem unter dem Aktenzeichen 12 AktG 1218/10 geführten Freigabeverfahren zugegangen, mit dem festgestellt wird, dass die gegen den Squeeze-out-Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der TA Triumph-Adler AG vom 20.04.2010 unter dem Aktenzeichen 1 HK O 4123/10 erhobene Nichtigkeits- und Anfechtungsklage der Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses nicht entgegensteht. Die Eintragung des Squeeze-out in das Handelsregister der Gesellschaft wird nunmehr kurzfristig erwartet. Mit der Eintragung werden die Aktien der Minderheitsaktionäre kraft Gesetzes auf die Kyocera Mita Corporation übergehen. Nach Eintragung des Squeeze-out wird auch die Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft kurzfristig eingestellt werden. Ein nach Eintragung des Squeeze-out bis zur Beendigung der Börsennotierung noch stattfindender Börsenhandel ist ein Handel nur mit den Barabfindungsansprüchen der Minderheitsaktionäre.
Inhaberaktien ISIN: DE0007495004, zugelassen im Amtlichen Handel (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie an allen deutschen Regionalbörsen
Wichtiger Hinweis: Diese Presseerklärung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf Annahmen und Schätzungen der Unternehmensleitung der TA Triumph-Adler AG beruhen. Auch wenn die Unternehmensleitung der Ansicht ist, dass diese Annahmen und Schätzungen zutreffend sind, können die künftige tatsächliche Entwicklung und die künftigen tatsächlichen Ergebnisse von diesen Annahmen und Schätzungen aufgrund vielfältiger Faktoren erheblich abweichen. Zu diesen Faktoren können beispielsweise die Veränderung der gesamtwirtschaftlichen Lage, der Wechselkurse, der Zinssätze sowie Veränderungen innerhalb der Marktentwicklung und der sich durch technologischen Wandel veränderten Wettbewerbssituation gehören. Die TA Triumph-Adler AG übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung dafür, dass die künftige Entwicklung und die künftig erzielten tatsächlichen Ergebnisse mit den in dieser Presseerklärung geäußerten Annahmen und Schätzungen übereinstimmen werden.
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: TA Triumph-Adler AG Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
Dr. Joachim Fleing
IR-Beauftragter
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Branche: Elektronik ISIN: DE0007495004 WKN: 749500 Index: CDAX, Classic All Share, Prime All Share Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard Berlin / Freiverkehr Stuttgart / Freiverkehr Düsseldorf / Freiverkehr München / Freiverkehr
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