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BAC Life Trust Fonds: Antrag auf Eröffnung des Gläubigerschutzverfahrens ("Chapter 11") nicht stattgegeben

Drucken 28.02.2011, 14:13 Uhr, Finanzen & Wirtschaft
Stuttgart (ots) - Nach aktueller Information von Berlin Atlantic Capital (BAC) hat das US-Bezirksgericht in Wilminton/Delaware dem Antrag des Life Trust Asset Pools (LTAP) zur Eröffnung des Gläubigerschutzverfahrens ("Chapter 11") nicht stattgegeben. Aufgrund des Marktwertes des Lebensversicherungsportfolios habe das Gericht - so die Mitteilung von BAC - keinen ausreichenden Schutz für den Hauptgläubiger Wells Fargo gesehen. BAC teilt weiter mit, dass kurzfristig Einspruchsmöglichkeiten gegen die Entscheidung und weitergehende Schadensersatzansprüche gegen Wells Fargo geprüft würden. Mit dem "Chapter 11"-Verfahren wollte der LTAP die Verwertung der US-Lebensversicherungspolicen verhindern. Über die Hintergründe und den Sachverhalt hatte Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) bereits mit Pressemeldung vom 18.02.2011 berichtet.

Aufgrund des nicht stattgegebenen Gläubigerschutzverfahrens steht nunmehr zu befürchten, dass Wells Fargo das US-Lebensversicherungs-Portfolio verwertet mit der Folge, dass die Anleger der verschiedenen BAC Life Trust Fonds im schlechtesten Fall mit dem Totalverlust rechnen müssen.

Für betroffene Investoren verbleibt aber beispielsweise bei fehlerhafter Anlageberatung oder -vermittlung die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Hrp empfiehlt den Anlegern eine dahingehende fachanwaltliche Prüfung.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird in JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als eine der empfohlenen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz benannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapital-marktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich Kapitalanleger.



Pressekontakt: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft RAin Dr. Petra Brockmann Königstraße 26 70173 Stuttgart Fon: +49-711-18567500 Fax: +49-711-1856749500 E-Mail: petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
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