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2013: Geräteunabhängige Rundfunk-Pauschale für alle

Drucken 18.02.2011, 11:52 Uhr, Finanzen & Wirtschaft
Berlin, den 18.02.2011 Die derzeitigen Rundfunkgebühren beziehen sich auf die vorhandenen Geräte in einem Haushalt. Quartalsweise müssen für den Besitz eines Radios 17,28 Euro und für den von Radio sowie TV 17,98 Euro bezahlt werden. In der zuletzt genannten Gebühr sind auch sog. neuartige Rundfunkgeräte, wie z. B. internetfähige Handys oder Computer enthalten.

Dies soll sich ab 2013 ändern. Beschlossen wurde eine pauschale Beitragszahlung und zwar für jeden Haushalt. Dabei spielt weder die Anzahl der Geräte noch die der Personen eine Rolle. Die Höhe der Gebühr ist bislang unklar, soll aber für Privathaushalte die bestehenden 17,98 Euro nicht überschreiten. Bei Zweit- oder Ferienwohnungen ist ein Zuschlag von rund 5,00 Euro statt des bisherigen doppelten Beitrages im Gespräch.

Als Beitragszahler wird dabei der Wohnungsinhaber gesehen. Damit ist jede volljährige Person gemeint, die in der Wohnung gemeldet ist oder im Mietvertrag als Mieter steht. Kann der tatsächliche Wohnungsinhaber nicht ermittelt werden, sollen Vermieter (bei Wohneigentum: Verwalter) zukünftig in die Pflicht genommen werden, Auskunft gegenüber den Rundfunkanstalten bzw. der GEZ zu erteilen.

Susanne Purol, Top-Immobilien GmbH Berlin
Top-Immobilien GmbH

Über TOP-Immobilien
Hinter dem Namen TOP Immobilien steht ein serviceorientiertes Team aus 12 Mitarbeitern. Angeführt wird das Unternehmen von Geschäftsführer Michael Schmidt, welcher auf über 25 Jahre Erfahrung im Immobiliengeschäft zurückblicken kann. Die Firma hat sich auf den Verkauf von Miethäusern, Eigentumswohnungen (frei oder vermietet)) und auf Einfamilienhäuser spezialisiert. Regionale Schwerpunkte bilden Objekte aus Berlin und Potsdam samt Umland, Leipzig, Dresden und Ostsee im Großraum Rostock.

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Autor / Kontakt:
Top-Immobilien GmbH
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