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Vortrag "Rechte und Pflichten geschädigter Anleger" and der FH Erding
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28.04.2010, 12:23 Uhr, Bildung & Karriere
(Erding, 27.04.10) Die Fachhochschule für angewandtes Management in Erding hatte zu ihrer zweiten Vortragsveranstaltung im Rahmen der Vorstellung des Studienganges Wirtschaftsrecht (LL.B., LL.M.) zu dem Thema „Rechte und Pflichten geschädigter Anleger“ geladen.
Die Vortragsveranstaltungen sollen – im Sinne eines kleinen Ausschnitts aus dem Studienprogramm – kombiniert mit weiteren Informationen über das semivirtuelle Konzept und Schwerpunktsetzungen des Studienganges auf die Berufsfelder eines Wirtschaftsrechtlers aufmerksam machen und interessierte Personenkreise entweder als potentielle Studierende oder als mögliche Praxis- und Kooperationspartner mit dem Studiengang in Verbindung bringen.
Der Vortrag wurde von Prof. Dr. Wolfgang Böh gehalten und fand trotz kollidierender Terminlage mit dem UEFA Champions League Halbfinale großes Interesse bei dem geladenen Fachpublikum, konkret Berater und Vermittler des Finanzbereichs, Banken und Finanzdienstleister aus dem Landkreis und angrenzender Landkreise.
Herr Prof. Dr. Böh verstand es die Risiken und Pflichten sowohl der Anleger als auch der Finanzdienstleister bei den verschiedenen Kapitalanlageformen darzustellen, wobei er sich auf die hauptsächlich vertretenen Formen der geschlossene Fonds, Wertpapieranlagen und Anlagen in Immobilien bezog.
Gefahren von negativer Steuerentwicklung bis hin zum Totalverlust der Anlage waren im Bereich des grauen Kapitalmarkts (geschlossene Fonds) zwar durchaus sensibilisierten Anlegern bekannt. Die Finanzkrise hat allerdings auch dazu geführt, dass die Anlage in Wertpapierdepots vermehrt als kritisch betrachtet werden muss. Anleger sehen demnach häufig nur noch die Investition in Immobilien als sichere Kapitalanlage. Doch auch ein dortiger Kapitaleinsatz ist mit Blick auf miet- und immobilienrechtliche Risiken nicht unbedenklich.
Der Vortrag schärfte zum einen den Blick für die Folgeprobleme der verschiedenen Kapitalanlageformen, seien es Nachschusspflichten bzw. erbrechtliche Konstellationen, und er bezog die Reaktionsmöglichkeiten der Anleger mit ein, also Ausstiegs- und Klageoptionen. Gerade bei Schadensersatzklagen ist die Beweislage im Hinblick auf Dokumentations- und Beratungspflichten der Finanzdienstleister meist entscheidend. Bei diesen stark in den Fokus geratenen Beratungspflichten empfahl Herr Böh immer den Blick auf die Anlegerinteressen zu richten und eine gesonderte Kapitalanlageberatung z.B. bei Senioren bzw. Stiftungen anzubieten.
Nach einem kurzen Überblick über Konzeption des Studienganges Wirtschaftsrecht und den Möglichkeiten der dualen Ausbildung klang der Abend in geselligem Zusammensein mit Gelegenheit zum persönlichen Gespräch aus.
Autor / Kontakt:
Fachhochschule für angewandtes Management Erding
Frau Daniela Hubrig
Erding
URL: http://www.myfham.de
Fachhochschule für angewandtes Management Erding
Frau Daniela Hubrig
Erding
URL: http://www.myfham.de
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