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Mängel am Bau

Drucken 03.02.2012, 00:00 Uhr, Bau & Immobilien
(djd). Endlich wird der Traum vom Eigenheim für die ganze Familie wahr, und man verfolgt den Baufortschritt mit Spannung und Aufmerksamkeit. Doch breite Fugen, die den Himmel durchs Mauerwerk blitzen lassen, Abweichungen der Fenster vom geplanten Grundriss oder freiliegende Bewehrungseisen kommen selbst dem Laien spanisch vor. Was aber tun, wenn der Bauleiter auch Merkwürdigkeiten auf der Baustelle einfach abtut und keine befriedigende Erklärung dafür geben kann? Dann wird es Zeit, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen.

Mängel dokumentieren und Hinweise zur Beseitigung geben

Unabhängige Bauherrenberater von Verbraucherschutzvereinen wie dem Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) können die Situation richtig einschätzen und feststellen, welche Abweichungen vom Vertragswerk und der vereinbarten Qualität möglicherweise vorliegen. Unter Umständen lassen sie sogar Bauteilöffnungen vornehmen, wenn der Verdacht auf versteckte Mängel wie Feuchteschäden in der Dämmung, unter Decken oder Fußböden besteht. In einem Privatgutachten dokumentiert der Sachverständige die Mängel und gibt Hinweise zu ihrer Beseitigung. Kommt es bereits zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, wird ein Gerichtsgutachter vom Gericht eingesetzt.

Ein Gutachten muss auch für den Laien verständlich sein

Von jedem Sachverständigen wird erwartet, dass er die Sachverhalte, die sein jeweiliger Auftraggeber vorgibt, fachlich korrekt beurteilt, begründet und bewertet. Sein Ergebnis sollte von jedermann, ob Fachmann oder Laie, erkannt und verstanden werden. Der Gutachter hat die Aufgabe, unparteiisch, unabhängig und objektiv sein Gutachten zu erstellen. Er muss mit seinem Auftreten und seiner Arbeit glaubhaft und vertrauenswürdig sein, so dass seine gutachterliche Aussage verkehrsfähig wie eine Urkunde ist. Wer auf der Suche nach einem Sachverständigen ist, findet unter www.bsb-ev.de weitere Informationen und Kontakt zu unabhängigen und erfahrenen Bauherrenberatern in ganz Deutschland.

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