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Schnell und unbürokratisch schlichten

Drucken 03.02.2012, 00:00 Uhr, Auto & Verkehr
(djd). Wenn nach dem Besuch einer Kfz-Werkstatt oder dem Kauf eines Gebrauchtwagens Probleme auftreten, dann wissen viele Verbraucher zunächst nicht, was tun. Den Weg vor ein Gericht scheuen viele zu Recht, denn dort können Auseinandersetzungen langwierig und teuer werden. Zum Schutz der Verbraucher wurden auf Initiative des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes bereits vor mehr als 40 Jahren die Kfz-Schiedsstellen ins Leben gerufen, die es heute mehr als 130 Mal überall in Deutschland gibt.

88 Prozent der Fälle werden im Vorverfahren geregelt

Aufgabe der Schiedsstellen ist es, bei Unstimmigkeiten zwischen Werkstätten und Kunden schnell und unbürokratisch zu schlichten und Lösungen für die Betroffenen zu finden. Mehr als 13.000 Anträge von Gebrauchtwagenkäufern und Werkstattkunden gingen 2011 ein. 88 Prozent davon konnten bereits im Vorverfahren zufriedenstellend geregelt werden, in knapp der Hälfte der restlichen Fälle kam es vor einer Schiedskommission zu einer Einigung. Der Weg zu dieser schnellen Problemlösung steht allen Verbrauchern offen, die für ihren Gebrauchtwagenkauf oder eine Reparatur einen Betrieb der Kfz-Innung gewählt haben. Zu erkennen sind die rund 38.000 deutschen Mitgliedsbetriebe an dem blau-weißen Meisterschild, die Aktivitäten der Schiedsstellen sind für deren Kunden kostenlos.

Anteil der Beanstandungen am Gesamtvolumen ist gering

"Im Verhältnis zu den 72 Millionen Reparatur- und Wartungsaufträgen sowie den mehr als 3,5 Millionen Gebrauchtwagenkäufen über den automobilen Fachhandel ist die Zahl der Anträge verschwindend gering", berichtet Axel Koblitz, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Nur in knapp 0,02 Prozent der Fälle gab es laut Koblitz Grund für Beanstandungen. Wer mehr über die unbürokratische und verbraucherfreundliche Art der Problemlösung erfahren möchte, findet unter www.kfz-schiedsstellen.de alle Informationen über die Schlichtungsstellen. Auf der Website stehen auch Schiedsanträge zum Download bereit.

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