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Mit der MPU Vorbereitung gelassen und sicher durch die MPU

Drucken 30.03.2010, 08:39 Uhr, Auto & Verkehr
Bei rechtzeitiger Beratung und Information kann den Kunden eine hohe Erfolgsquote in Aussicht gestellt werden, dies garantiert den Erhalt des EU-Führerscheins. Leider ist diese Tatsache den Betroffenen nur in den seltensten Fällen bekannt. Neue Bestrebungen gehen dahin, in der "Sperrfrist" sehr frühzeitig Beratung und Therapie kombiniert anzubieten. Somit kann eine Verkürzung der Sperrfrist erreicht werden. Bei einer Vorbereitung (MPU Vorbereitung) während einer Sperrfrist, kann eine Sperrfristverkürzung beantragt werden und diese somit z.B. um 3 Monate gekürzt werden. Die Durchführung der MPU und ihre Grundlagen. Die Untersuchung wird von der EU Führerscheinbehörde angeordnet, wenn Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges bestehen. Die Untersuchungsanlässe sind:
1. Alkohol: Ein Verkehrsteilnehmer wurde mehrfach mit Alkohol am Steuer erwischt oder einmal mit einer Promillezahl von 1,6 Promille auffällig. Des Weiteren kann auch unter 1,6 Promille eine MPU angeordnet werden, wenn jemand zu einer ungewöhnlichen Uhrzeit aufgefallen ist.
2. Drogen: Ein Fahrer ist unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr auffällig geworden oder der Fahrerlaubnisbehörde liegen Beweise vor, dass ein Führerscheininhaber Drogenkonsument ist.
3. Punkte: Eintragung von mehr als 18 Punkten beim Verkehrszentralregister in Flensburg.
4. Strafrechtliche Auffälligkeiten: Der Kraftfahrer ist strafrechtlich mehrfach in Erscheinung getreten oder gleichermaßen mit Straftaten aufgefallen. Die anerkannten Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung unterliegen einer regelmäßigen Kontrolle durch BAST (Akkreditierungsstelle Fahrerlaubniswesen bei der Bundesanstalt für Straßenwesen). Diese Akkreditierung erfordert die Einhaltung umfangreicher rechtmäßiger und fachlicher Anordnungen. Zu den wichtigsten Einhaltungskriterien unterliegen dem Datenschutz und der Schweigepflicht, die Objektivität und Neutralität der Untersuchung und die Einheitlichkeit der Beurteilung (fachliche Begutachtungs-Leitlinien und Beurteilungskriterien). Das Resultat einer MPU stellt keine verpflichtende Anweisung, sondern lediglich eine Empfehlung dar. Die zuständige Führerscheinbehörde wird dann im Anschluss das weitere Vorgehen bewerten.


Autor / Kontakt:
WebSeo.biz
Herr Sven Hauswald
Dresden
Fon: 0351 - 20 68 549
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