Startseite / Auto & Verkehr / Mit der MPU Vorbereitung gelassen und sicher durch die MPU
Mit der MPU Vorbereitung gelassen und sicher durch die MPU
Drucken
30.03.2010, 08:39 Uhr, Auto & Verkehr
1. Alkohol: Ein Verkehrsteilnehmer wurde mehrfach mit Alkohol am Steuer erwischt oder einmal mit einer Promillezahl von 1,6 Promille auffällig. Des Weiteren kann auch unter 1,6 Promille eine MPU angeordnet werden, wenn jemand zu einer ungewöhnlichen Uhrzeit aufgefallen ist.
2. Drogen: Ein Fahrer ist unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr auffällig geworden oder der Fahrerlaubnisbehörde liegen Beweise vor, dass ein Führerscheininhaber Drogenkonsument ist.
3. Punkte: Eintragung von mehr als 18 Punkten beim Verkehrszentralregister in Flensburg.
4. Strafrechtliche Auffälligkeiten: Der Kraftfahrer ist strafrechtlich mehrfach in Erscheinung getreten oder gleichermaßen mit Straftaten aufgefallen. Die anerkannten Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung unterliegen einer regelmäßigen Kontrolle durch BAST (Akkreditierungsstelle Fahrerlaubniswesen bei der Bundesanstalt für Straßenwesen). Diese Akkreditierung erfordert die Einhaltung umfangreicher rechtmäßiger und fachlicher Anordnungen. Zu den wichtigsten Einhaltungskriterien unterliegen dem Datenschutz und der Schweigepflicht, die Objektivität und Neutralität der Untersuchung und die Einheitlichkeit der Beurteilung (fachliche Begutachtungs-Leitlinien und Beurteilungskriterien). Das Resultat einer MPU stellt keine verpflichtende Anweisung, sondern lediglich eine Empfehlung dar. Die zuständige Führerscheinbehörde wird dann im Anschluss das weitere Vorgehen bewerten.
Autor / Kontakt:
WebSeo.biz
Herr Sven Hauswald
Dresden
Fon: 0351 - 20 68 549
URL: http://www.webseo.biz
WebSeo.biz
Herr Sven Hauswald
Dresden
Fon: 0351 - 20 68 549
URL: http://www.webseo.biz
Hinweis:
Offenes-Presseportal.de distanziert sich ausdrücklich vom Inhalt dieser Pressemeldung/dieses Artikels. Die Meldung gibt nicht die Meinung von Offenes-Presseportal.de wieder und somit ist Offenes-Presseportal.de nicht für die Richtigkeit des Inhalts haftbar, sondern der Urheber der Pressemeldung/des Artikels. Sollte die obige Meldung Rechte jeglicher Art verletzen, bitte kurze Email schicken an service[at]affective.de, wir löschen diese Meldung dann unverzüglich.

