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KFZ Versicherung rechtzeitig wechseln

Drucken 11.12.2011, 13:31 Uhr, Auto & Verkehr
Der Stichtag für den Wechsel von KFZ Versicherungen rückt in greifbare Nähe. Die meisten Autofahrer können ihre KFZ Versicherung bis zum Jahresende kündigen, wobei die Kündigungsfrist beachtet werden sollte. Wer dann zu einem neuen Versicherer wechselt, der hat auch nach den Aussagen eines großen deutschen Verbrauchermagazins beste Chancen zu sparen. So lohnt vor dem Wechsel ein gründlicher KFZ Versicherung Vergleich, um eine leistungsstarke Police zum guten Preis zu finden.

Beinahe alle Autofahrer beziehungsweise Fahrzeughalter haben eine KFZ Versicherung, die zum Ende des Jahres kündbar ist. Dabei ist jedoch auch an die Einhaltung der Kündigungsfrist zu denken, die in der Regel einen Monat beträgt. Wer also im neuen Jahr mit einer neuen KFZ Versicherung fahren möchte, der sollte noch bis zum 30.11. die alte Versicherung kündigen. Um hierbei sicher zu gehen, dass die Kündigung auch angekommen ist, ist auf dem Postweg ein Einschreiben empfehlenswert, wer per Mail beim Versicherer aus dem Internet kündigt, kann dagegen eine Bestätigungsmail fordern.

Wenn auch Sie zu denjenigen gehören, die den Wechsel ihrer KFZ Versicherung durchführen wollen, dann sei Ihnen vorher ein Vergleich der Autoversicherungen angeraten. Kürzlich hat ein großes deutsches Verbrauchermagazin wieder einmal den Test gemacht und dabei festgestellt, dass die meisten Kunden aktuell zu viel für ihre KFZ Versicherung zahlen. Demnach sollen die Preisunterschiede zwischen den einzelnen Versicherern oder vielmehr zwischen einzelnen Policen zum Teil enorm sein.

Um eine günstige und gleichzeitig gute Versicherung fürs Auto zu finden, reicht ein Internet KFZ Versicherung Vergleich. Er kann bequem und schnell durchgeführt werden und verhilft so manchem Autofahrer dazu, im nächsten Jahr mehrere hundert Euro zu sparen.

KFZ Versicherung - Stichtag 30.11.

Der 30.11. ist für die meisten Kfz-Versicherungen der Stichtag für die Kündigung, wenn die Police mit einer Laufzeit ausgestattet ist, die mit dem Kalenderjahr endet. Einige Policen enden auch unterjährig, das ist allerdings bislang eher die Ausnahme. Sie können das in Ihrem Versicherungsvertrag einsehen. Sollte Versicherungsjahr = Kalenderjahr vermerkt sein, wird es Zeit, die Kündigung auf den Weg zu bringen. Der Poststempel sollte spätestens mit Mittwoch, 30.11.2011 datiert sein.

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Autor / Kontakt:
B13 Media GmbH
Herr Falko Berger
Sundhagen
URL: http://www.b13-media.de

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